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HÖRGERÄTE

Aufzahlungsfrei

Die gute Nachricht zuerst: Gutes Hören ist in Deutschland keine Frage des Geldbeutels!

Die Versorgung mit Hörgeräten ohne Aufzahlung* ist durch Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Grundversorgung geregelt. Das Bundessozialgericht hat festgelegt, daß alle bezuschussten Hörhilfen mindestens dem Stand der Medizintechnik entsprechen müssen. Damit partizipieren Sie auch in den kommenden Jahren am technischen Fortschritt** mit immer höheren Standards.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist die medizinische Verordnung durch den HNO-Arzt. Welches Hörgerät für Sie am besten ist, klären wir als Hörakustiker Ihres Vertrauens im Rahmen der individuellen Anpassung.

Sie haben die Sicherheit, dass wir für Ihr Hörproblem im Rahmen der Grundversorgung eine bedarfsgerechte Lösung finden. Und Sie haben die Option, sich bewusst für Hörlösungen mit Zuzahlung zu entscheiden, die Ihre individuellen Bedürfnisse bezüglich Komfort und Mehrleistung bestmöglich abdecken.

*Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen mit Leistungsanspruch und ohrenärztlicher Verordnung. Zuzüglich der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Hörgerät. Privatpreis 785 Euro pro Hörgerät, ggf. zzgl. Ohrpassstück.

** Jeder gesetzlich Versicherte hat die Möglichkeit, alle sechs Jahre ein neues Hörgerät zu beantragen. Wir unterstützen Sie mit den Anträgen an Ihre Krankenkasse.

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